L e i t s ä t z e
zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006
- 1 BvR 518/02 -
2. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt. [...]
Am 18. September 2001 setzte der Arbeitskreis "Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine "Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus" unter Vorsitz des Bundeskriminalamtes ein, in welcher unter anderem der Bundesgrenzschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst vertreten waren (vgl. BTDrucks 14/7206, S. 1 f.). Von dieser Koordinierungsgruppe wurden nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bundesweit abgestimmte Rasterkriterien zur Entdeckung potentieller islamistischer Terroristen in Deutschland entwickelt. Die Landeskriminalämter erhoben anschließend Daten unter anderem bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister und rasterten die Datenbestände nach den folgenden Kriterien: männlich, Alter 18 bis 40 Jahre, Student oder ehemaliger Student, islamische Religionszugehörigkeit, Geburtsland oder Nationalität bestimmter, im Einzelnen benannter Länder mit überwiegend islamischer Bevölkerung [...]
Die Rasterfahndung führte, soweit ersichtlich, in keinem Fall dazu, dass "Schläfer" aufgedeckt worden wären oder gar aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine Anklage - etwa wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder wegen Unterstützung einer solchen (vgl. §§ 129a, 129b StGB) - gegen eine der davon erfassten Personen erhoben worden wäre.
Vielleicht könnte das ja eventuell und möglicherweise daran liegen, dass "Schläfer" unauffällig fucking schlafen? Doch es wird noch besser:Nach den Angaben der Landesbeauftragten [für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen], die sich hierfür auf die Darstellung des Polizeipräsidiums Düsseldorf bezieht, wurden die 11.004 so [in NRW] gewonnenen Datensätze am 5. Oktober 2001 per Kurier an das Bundeskriminalamt übermittelt. Im Rahmen weiterer Ermittlungen habe das Polizeipräsidium festgestellt, dass die von den übermittelnden Stellen gelieferten Datensätze in 1.185 Fällen nicht den Vorgaben des Beschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf entsprochen hätten, zum Beispiel weil es sich um Frauen gehandelt habe oder die Religion als unbekannt gemeldet oder als christlich ermittelt worden sei.
Wie schon einmal geschrieben, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts gegen eine Rektaluntersuchung, und ca. 11 Prozent irrtümlich durchwühlte Arschlöcher gehören zu einer wehrhaften Demokratie nun einmal dazu! Die Turbanbirnen sollen sich gefälligst nicht so anstellen!So sind nach einem Pressebericht aufgrund der Ergebnisse dieser Rasterfahndung in Hamburg 140 ausländische Studenten von der Polizei zu "Gesprächen" vorgeladen worden (vgl. Frankfurter Rundschau vom 22. Januar 2002). Ein Sprecher der Hamburger Polizei habe bestätigt, dass sich das Vorgehen - welches nicht bedeute, dass die Personen beschuldigt oder verdächtigt seien - gegen männliche, in Hamburg studierende Personen bestimmter Herkunft und Altersgruppen richte. Die Vorgeladenen seien aufgefordert worden, zu den Gesprächen im Polizeipräsidium unter anderem Ausweisdokumente, Studienbescheinigungen aller besuchten Hochschulen, Mietverträge, Arbeitsbescheinigungen und Praktikumsunterlagen, Dokumente über Reisen, Bankkonto-Unterlagen und Bescheinigungen über Vereinsmitgliedschaften mitzubringen. Die Betroffenen hätten der Vorladung zwar nicht folgen müssen. Doch seien sie in solchen Fällen auf andere Weise überprüft worden [...]
I rest my case.
Also,des hab ich nicht verstanden...um as geht es in deinem Artikel vom 5.6.jetzt?
AntwortenLöschenTrotzdem Lob an dich wegen der Site Echt super!
Worum es geht, steht doch im Urteil...
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