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18.12.2013

Abmahnungen in Deutschland

Mal unabhängig vom konkreten Fall, in dem vor allem die Herkunft der abgemahnten IP-Adressen (über eine Phishingseite namens retdube?), die von interessierter Seite propagierte und von auch im Jahr 2013 noch in der Lochkartenära steckenden Gerichten abgesegnete Auffassung, dass Streams wegen ihrer Speicherung in Caches unerlaubte Vervielfältigungen seien (dann wären es alle Internetvideos), und die anscheinend bewusste Hintergehung selbigen rückständigen Gerichts durch IT-Technobabble als besonders problematisch hervorstechen, also mal unabhängig von diesen Fragen, die alleine schon Bücher füllen könnten und in dieser mal speichelleckenden, mal devot Stichworte gebenden Farce eines Interviews höchstens in byzantinischer Verklausulierung angesprochen werden ...

... sind Abmahnungen an sich ein nützliches Rechtsinstrument, um teure und mühsame Verfahren zu vermeiden. Zum Problem werden sie dadurch, dass die selbst bei Lappalien hohen Streitwerte das Honorar der Abmahnanwält:innen bestimmen, das in jedem Fall von dem oder der Abgemahnten bezahlt werden muss, und die Streitwerte von den Anwält:innen selbst bestimmt werden. In Verknüpfung mit der Existenz des Internets bedeutet das, dass findige Kanzleien einfach die Praktikantin oder den Praktikanten z.B. "Veronica Ferres Trompete" (willkürlich gewähltes Beispiel) googeln lassen und alle gefundenen Seiten wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit einem Brief aus Textbausteinen abmahnen, für sagen wir 10.000 Euro Streitwert, also 1500 Euro Honorar. Aufwand = Praktikant:innengehalt (400 Euro/Monat für 60 Stunden/Woche), Ertrag = €€€. Wetten, dass die Große Koalition nichts daran ändern wird?

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