Veronica Ferres' Büro hat mir geschrieben, "nach Rücksprache mit", jetzt sind es schon mehrere, den Anwälten und, oha, Ferres selbst.
Sie verzichtet auf die 10.000.
Puh. Doch kein Ende in der Gosse. Doch nicht mit manisch flackerndem Auge aus verlaust zotteligem Vierfarbenbart und einer krampfhaft mit krummen, gelben Fingern festgehaltenen Flasche gluckernden Pennerglücks Passanten wildeste Obszönitäten nachschreien und immer wieder wie besessen "Demmokrazie schtonk! Free spraken schtonk! Schtonk! Schtonk!! Schtooooooooonk!!!" brüllen müs-
Oh Moment. Der Satz geht ja noch weiter.
Sie verzichtet auf die 10.000, wenn ich die Anwaltskosten zahle.
Weil sie, was verständlich ist, nicht für meine Angriffe finanziell geradestehen wird und mir bereits weit mehr entgegenkommt, als sie muss. Womit sich die Ferres als unerwartet cool herausstellt, ich auf ihren fairen Vorschlag dankbar eingehen und hernach nimmermehr an sie denken werde. Wir sind quitt.
Nicht so cool ist aber, dass die Rechnung wohl vierstellig sein wird. Weil die Kosten für den Anwalt sich, wie geschrieben, am Streitwert bemessen. Festgelegt vom Anwalt. Plus Mehrwertsteuer. Und zweimal zwanzig Euro "Telekommunikationsentgelten". Und für all das Geld habe ich bisher noch nicht ein Stück Papier in Händen gehalten, nicht eins.
Nun ja. Man erntet, was man sät.
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Hi Andi!
AntwortenLöschenNa, dann hat sich der ganze Aufwand ja mal wenigstens gelohnt - das war schon die günstigste Lösung - die Herren Anwälte wollen ja schließlich auch nicht auf ihr wohlverdientes (SIC) Honorar verzichten.
Naja, blaues Auge und teures Lehrgeld - hoffentlich kommt nicht der Til als nächstes... oder vielleicht überarbeitest Du ja doch noch mal Deine Kritiken... und Deinen Blog :-)
Dä Dschunnnn! grumpfggrrnnnnnnnz.
AntwortenLöschen(Übersetzer ungefähr: "Der Führer äußerte sich gerade zu der Rassenfrage und wieviel Veronica Plörres und ihre morsche Armada mit einer Besatzung von Winkeladvokaten vertragen möchten, könnten, sollten).
Naja... nachdem Du Ihren schriftlichen Verzicht auf ein "Schmerzensgeld" hast, kannst Du den Streitwert sowie die ganze Angelegenheit in aller Ruhe gerichtlich überprüfen lassen. Dort könnte man nämlich feststellen, dass die gesamte Abmahnung unberechtigt ist, weil auch Ironie von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist und die Unansehnliche dies als Person des öffentlichen Lebens über sich ergehen lassen muss. Ich bin mir sicher, dass die Gegenseite zum Schluss sogar Deine Anwaltskosten tragen muss.
AntwortenLöschenWir sind dann gespannt, wie die "bald neu"-Fassung der Ferres-Kritiken / -Satiren aussehen wird, wo du sie ja gleichwohl vergessen willst, was halbherzig wäre: Entweder ruderst du zurück und sagst "ich habe da Quatsch geschrieben" und zahlst klaglos wenigstens den Anwalt oder du beharrst auf deiner Kunstfreiheit und lässt die Texte - ggf. leicht modifiziert,man darf sich ja selbst verbessern - im Netz.
AntwortenLöschenIch würd dem Abmahnanwalt vorschlagen, er möge sich ausnahmsweise mit dem halben Honorarsatz zufrieden geben - nach der Gebührenordnung darf er das (und als "Organ der Rechtspflege" könnte er sich dazu sogar verpflichtet fühlen, da das Organ der Rechtspflege nach den Standesregeln der Anwaltschaft verpflichtet (!) ist, auf soziale Belange einzugehen).
AntwortenLöschenMeint: Dr. Dean.
P.S.
Und für die Zukunft: Anonym(er) oder aber deutlich gepflegter schimpfen.